Wer darf Dienstleistungsschecks benützen?.

Als Lohn darf er für alle Personen der EU-15 genommen werden. Das heißt in Dänemark, Finnland, Deutschland, Griechenland, Irland, Großbritanien, Italien Belgien, Luxemburg, Spanien, Schweden, Portugal, Österreich und Frankreich. Doch auch in Norwegen, Island, der Schweiz, Malta und Zypern wird er eingesetzt. Zu beachten gilt es allerdings, dass die Person eine Arbeitserlaubnis oder einen Befreiungsschein aufweisen muss.

Auch einen Niederlassungsbewilligung oder solcher Nachweis, Freizügigkeitsbestätigungen oder eine Familienangehörigkeit von Österreichern ist notwendig.

Montag, 17. August 2009 um 12:00
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