Sind Sie versichert?.

Gerade bei Dienstleistungsscheck muss man sich über Absicherung gedanken machen. “Bin ich auch in jede Richtung versichert”. Die Antwort lautet nein. Natürlich, seine Haushaltsversicherung muss man sich auch hier selbst bezahlen. Schließlich zahlt einem normalen Dienstnehmer auch nicht die Sozialversicherung einen kaputten Flächenvorhang. Eine Unfallversicherung ist jedoch inkludiert, was jedoch ist mit einer Krankenversicherung und wie finanziert man seine Pension. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

Übersteigt der Lohn des Dienstleistungsschecks die Geringfügigkeitsgrenze nicht, kann man sich freiwillig selbstversicher. Das heißt man zahlt extra um die Euro 50.- und ist somit wie ein Vollzeitbeschäftigter abgesichert.

Doch viele Menschen verdienen mehr als die Euro 357.-, denn mit diesem Betrag würde man kein bisschen über die Runden kommen. Wenn also sein kompletter Verdienst über den Geringfügigkeitsbetrag geht, fällt der Arbeitnehmer in die normale Steuerklasse und muss seinen verdienst mit 14,7% versteuern.

Mittwoch, 02. Juni 2010 um 10:48
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