Bezahlung im privatem Haushalt.

Mit Dienstleistungsschecks können Sie ihre Haushaltshilfe bezahlen. Auch Kinderbetreuung und Gartenarbeitsentlohnung ist möglich. Nur muss es im privaten Haushalt und befristet sein.  Der Grenzwert von 490 Euro darf allerdings nicht überschritten werden. Auch die Geringfügigkeitsgrenze muss beachtet werden.

Der Dienstleistungsscheck ist in verschiedenen Trafiken und P.S.K.-Filialen erhältlich. Auch bei der DSL kann man solches erwerben.

Dienstag, 04. November 2008 um 10:31
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